General- und Vorsorgevollmacht - Betreuungs- und Patientenverfügung
Jeder, auch aus der jüngeren Generation, kann in eine Situation kommen, in der er selbst nicht mehr über sein Leben bestimmen kann, sei es auf Zeit oder auf Dauer. Ist dann nicht "vorgesorgt", muss durch den Staat ein Betreuer bestimmt werden, durchaus auch ein Berufsbetreuer, der viele Personen betreut und hierdurch seinen Lebensunterhalt verdient. Angehörige haben dann rechtlich nichts zu sagen. Das kann man durch eine General- und Vorsorgevollmacht vermeiden, die allerdings unbedingtes Vertrauen in den Bevollmächtigten voraussetzt. Fehlt dieses Vertrauen, kann man Bestimmungen in einer Betreuungsverfügung treffe. In diesem Seminar wird detailliert auf diese umfassende Thematik eingegangen.
Ort
Guttempler Bildungsstätte
Kiebitzstraße 16
27318 Hoya
Kiebitzstraße 16
27318 Hoya
Beginn:
08.11.2024 19:00 Uhr
Ende:
10.11.2024 18:00 Uhr
Stunden:
18
Tage:
3
Bildungsurlaub:
Nein
Preis:
Auf Anfrage
Partner:
Guttempler Bildungswerk Landesverband Nds.