E-Rechnungen
Alle Unternehmen im Sinne des § 2 des Umsatzsteuergesetzes werden ab dem 01.01.2025 verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können, damit auch Verpächter und Vermieter! Der Gesetzgeber hat keine Ausnahmen vorgesehen. Der Empfang von E-Rechnungen muss möglich sein.
Dr. Christian Decker informiert Sie über die aktuellen gesetzlichen Hintergründe und Vorgaben.
Ort
KLV Steuerberatung GmbH
Sannumer Str. 1
26197 Großenkneten
Sannumer Str. 1
26197 Großenkneten
Beginn:
15.01.2025 09:00 Uhr
Ende:
15.01.2025 11:30 Uhr
Stunden:
3
Tage:
1
Bildungsurlaub:
Nein
Preis:
Auf Anfrage
Partner:
Kreislandvolkverband Oldenburg