Patientenverfügung

Jeder, auch aus der jüngeren Generation, kann in eine Situation kommen, in der er selbst nicht mehr über sein Leben bestimmen kann, sei es auf Zeit oder auf Dauer. Ist dann nicht "vorgesorgt", muss durch den Staat ein/e Betreuer:in bestimmt werden, durchaus auch ein/e Berufsbetreuer:in, der/die viele Personen betreut und hierdurch seinen/ihrenLebensunterhalt verdient. Angehörige haben dann rechtlich nichts zu sagen. Das kann man durch eine General- und Vorsorgevollmacht vermeiden, die allerdings unbedingtes Vertrauen in den Bevollmächtigten voraussetzt. Fehlt dieses Vertrauen, kann man Bestimmungen in einer Betreuungsverfügung treffen.
Ort
Gaststätte In't Dörp
Schooster Str. 2
26419 Schortens
Beginn:
13.02.2025 19:30 Uhr
Ende:
13.02.2025 22:00 Uhr
Stunden:
3
Tage:
1
Bildungsurlaub:
Nein
Preis:
Auf Anfrage
Partner:
Landfrauenverein Schortens